Versicherungs-News

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Aktuelle News

„Gewinn für Anleger“: das Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Seit April gilt das Gesetz zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds (dessen voller Name hier einen ganzen Absatz in Anspruch nähme), mit dem EU-Leitlinien zum Liquiditätsmanagement in Fonds in deutsches Recht übertragen werden. Es verpflichtet Kapitalverwaltungsgesellschaften, für jeden offenen Fonds mindestens zwei geeignete Liquiditätsmanagement-Instrumente in den Anlagebedingungen zu hinterlegen und deren konkrete Anwendung zu beschreiben. […]
Run auf die private Krankenversicherung
Da die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung aus dem Ruder laufen, hat die Bundesregierung mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ein Bündel unpopulärer Maßnahmen verabschiedet. Kassenpatienten müssen zum einen mehr zahlen, vor allem wenn sie gut verdienen, und erhalten zum anderen künftig weniger Leistungen. So werden beispielsweise: · homöopathische Leistungen gestrichen, · Zuschüsse zum Zahnersatz gekürzt, · Zuzahlungen erhöht, […]

Weiterer offener Immobilienfonds setzt Anteilsrücknahme aus

Die Assetklasse der offenen Immobilienfonds (OIF) steht unter verschärftem Druck, seit die Anleger in großem Stil ihr Geld zurückholen wollen. Allein seit Januar 2025 sind unterm Strich mehr als 10 Milliarden Euro abgeflossen. Die daraus resultierenden Liquiditätsnöte zwingen nun bereits den dritten Fonds in diesem Jahr zu einem Rücknahmestopp. Das Management des UBS (D) Euroinvest Immobilien teilte mit, „dass die liquiden Mittel des Immobilien-Sondervermögens nicht ausreichen, um den Rücknahmepreis für die zur Rückgabe vorgelegten Anteile zu zahlen und die ordnungsgemäße laufende Bewirtschaftung des Immobilien-Sondervermögens sicherzustellen“.

Marktbeobachtern treibt besonders die Tatsache Sorgenfalten auf die Stirn, dass dieser Fonds sich auf Gewerbeimmobilien fokussiert. Die bisherigen Rücknahmestopps betrafen Wohnimmobilienfonds, nämlich den Wohnselect von Wertgrund und den Fokus Wohnen Deutschland von Industria.

Die UBS-Anleger müssen sich nun in Geduld üben. Bis zu drei Jahre darf die Rücknahme von OIF-Anteilen ausgesetzt werden, bevor das nötige Geld mit Notverkäufen erwirtschaftet werden muss. So lange bleibt nur ein Anteilsverkauf auf dem Zweitmarkt als Alternative – mit entsprechenden Abschlägen.